GOÄ-LexikonKapitel I: Augenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1380: Operative Entfernung eines Iristumors

Operative Entfernung eines Iristumors

Die GOÄ-Ziffer 1380 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Entfernung eines Iristumors“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 2000 Punkten bewertet; das entspricht 116,57 € beim einfachen und 268,12 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1380 vergütet die operative Entfernung eines Tumors der Iris (Regenbogenhaut). Angewendet wird der Eingriff, wenn ein auf die Iris begrenzter Tumor, gutartig oder bösartig, chirurgisch entfernt werden muss, ohne dass benachbarte Strukturen wie Ziliarkörper oder Aderhaut mitbetroffen sind. Abzugrenzen ist die Ziffer von 1381, die die Entfernung eines Tumors erfasst, der sich über die Iris hinaus auf Ziliarkörper und Aderhaut erstreckt (Zyklektomie), sowie von der thermischen Behandlung von Netz- oder Aderhauttumoren mittels Koagulation oder Lichtkaustik (1369), bei der das Gewebe nicht operativ reseziert, sondern verödet wird. Ziffer 1380 setzt somit eine operative Resektion voraus, die sich ausschließlich auf die Iris beschränkt.

Gebühren und Steigerungssatz

2000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach116,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach268,12 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach408,01 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1380

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1380?

Die GOÄ-Ziffer 1380 steht für „Operative Entfernung eines Iristumors“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1380?

Die GOÄ-Ziffer 1380 ist mit 2000 Punkten bewertet; das entspricht 116,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1380 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 268,12 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1380?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1380 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.