GOÄ-LexikonKapitel I: Augenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1357: Hintere Sklerotomie

Hintere Sklerotomie

Die GOÄ-Ziffer 1357 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Hintere Sklerotomie“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 370 Punkten bewertet; das entspricht 21,57 € beim einfachen und 49,60 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1357 vergütet die hintere Sklerotomie, einen operativen Zugang durch die Lederhaut (Sklera) im hinteren Augenabschnitt. Der Eingriff dient typischerweise der gezielten Entlastung oder Drainage, etwa bei intraokularen Flüssigkeitsansammlungen im Bereich hinter der Linse, und wird als eigenständiger operativer Schritt am Auge erbracht. Die Leistung ist von vorderen Kammereingriffen (wie der Parazentese nach Nr. 1356) klar abzugrenzen, da sie sich auf den hinteren Augenabschnitt bezieht und über die Sklera erfolgt statt über die Vorderkammer. Angewendet wird sie in der praktischen Augenheilkunde meist im Zusammenhang mit Erkrankungen des hinteren Augensegments, etwa bei bestimmten Glaskörper- oder Netzhauterkrankungen, wenn ein gezielter operativer Zugang zur Entlastung oder Ableitung erforderlich ist, unabhängig davon, ob weitere Eingriffe am selben Auge in gleicher Sitzung erfolgen.

Gebühren und Steigerungssatz

370 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach21,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach49,60 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach75,48 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1357

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1357?

Die GOÄ-Ziffer 1357 steht für „Hintere Sklerotomie“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1357?

Die GOÄ-Ziffer 1357 ist mit 370 Punkten bewertet; das entspricht 21,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1357 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 49,60 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1357?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1357 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.