GOÄ-LexikonKapitel I: Augenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1358: Zyklodialyse, Iridektomie

Zyklodialyse, Iridektomie

Die GOÄ-Ziffer 1358 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zyklodialyse, Iridektomie“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen und 134,06 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1358 fasst zwei unterschiedliche, aber abrechnungstechnisch zusammengeführte Eingriffe: die Zyklodialyse, bei der ein operativer Abflussweg zwischen Vorderkammer und Aderhaut geschaffen wird, um den Augeninnendruck zu senken, und die Iridektomie, die operative Entfernung eines Teils der Regenbogenhaut (Iris). Beide Verfahren kommen typischerweise bei der Behandlung des Glaukoms zum Einsatz, etwa um den Kammerwasserabfluss zu verbessern oder einen Kammerwinkelverschluss zu beheben, können aber auch bei anderen Indikationen erforderlich werden, die eine Öffnung im Iris- oder Ziliarbereich verlangen. Die Ziffer wird angesetzt, wenn eine dieser beiden Operationstechniken als eigenständige Leistung am Auge erbracht wird. Abzugrenzen ist sie von anderen glaukomchirurgischen Ziffern wie der fistelbildenden Operation (1361) oder der Goniotrepanation/Trabekulektomie (1382), die andere operative Prinzipien verfolgen.

Gebühren und Steigerungssatz

1000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach58,29 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach134,06 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach204,01 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1358

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1358?

Die GOÄ-Ziffer 1358 steht für „Zyklodialyse, Iridektomie“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1358?

Die GOÄ-Ziffer 1358 ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1358 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 134,06 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1358?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1358 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.