GOÄ-LexikonKapitel I: Augenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1351: Staroperation mit Iridektomie und Einpflanzung einer…

Staroperation mit Iridektomie und Einpflanzung einer intraokularen Kunststofflinse

Die GOÄ-Ziffer 1351 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Staroperation mit Iridektomie und Einpflanzung einer intraokularen Kunststofflinse“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen und 371,35 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1351 erfasst die Staroperation mit Iridektomie und Einpflanzung einer intraokularen Kunststofflinse. Sie wird angewendet, wenn im Rahmen derselben Operation zur Entfernung der getrübten Linse zusätzlich eine Iridektomie durchgeführt und eine künstliche Linse in das Auge eingesetzt wird, um nach der Kataraktentfernung unmittelbar eine optische Korrektur der Aphakie zu erreichen. Die Leistung umfasst somit die vollständige Kombination aus Linsenentfernung, Iridektomie und intraokularer Linsenimplantation in einer Sitzung. Sie grenzt sich von Ziffer 1350 durch die zusätzliche Linsenimplantation ab und von Ziffer 1352, die die Linsenimplantation als eigenständige, von der Kataraktoperation getrennte Leistung erfasst.

Gebühren und Steigerungssatz

2770 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach161,46 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach371,35 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach565,10 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1351

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1351?

Die GOÄ-Ziffer 1351 steht für „Staroperation mit Iridektomie und Einpflanzung einer intraokularen Kunststofflinse“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1351?

Die GOÄ-Ziffer 1351 ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1351 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 371,35 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1351?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1351 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.