GOÄ-LexikonKapitel I: Augenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1350: Staroperation – gegebenenfalls mit Iridektomie…

Staroperation – gegebenenfalls mit Iridektomie – einschließlich Nahttechnik

Die GOÄ-Ziffer 1350 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Staroperation – gegebenenfalls mit Iridektomie – einschließlich Nahttechnik“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 2370 Punkten bewertet; das entspricht 138,14 € beim einfachen und 317,72 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1350 vergütet die Staroperation, gegebenenfalls mit Iridektomie, einschließlich Nahttechnik. Sie wird bei der klassischen operativen Entfernung einer getrübten Linse (Katarakt) angewendet, bei der die Linse aus dem Auge entfernt wird und, falls erforderlich, zusätzlich ein Teil der Regenbogenhaut, also eine Iridektomie, entnommen wird, etwa um Komplikationen wie einen Pupillarblock zu vermeiden. Die Leistung umfasst die Eröffnung des Auges, die Entfernung der Linse, die gegebenenfalls durchgeführte Iridektomie sowie den Wundverschluss mittels Naht. Sie ist von Ziffer 1351 abzugrenzen, bei der zusätzlich eine intraokulare Kunststofflinse eingepflanzt wird; erfolgt keine Linsenimplantation im selben Eingriff, ist Ziffer 1350 die einschlägige Leistung.

Gebühren und Steigerungssatz

2370 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach138,14 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach317,72 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach483,49 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1350

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1350?

Die GOÄ-Ziffer 1350 steht für „Staroperation – gegebenenfalls mit Iridektomie – einschließlich Nahttechnik“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1350?

Die GOÄ-Ziffer 1350 ist mit 2370 Punkten bewertet; das entspricht 138,14 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1350 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 317,72 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1350?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1350 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.