GOÄ-Lexikon › Kapitel I: Augenheilkunde
Exstirpation oder Verödung der Tränendrüse
Die GOÄ-Ziffer 1301 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Exstirpation oder Verödung der Tränendrüse“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 463 Punkten bewertet; das entspricht 26,99 € beim einfachen und 62,07 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 1301 vergütet die Exstirpation oder Verödung der Tränendrüse. Sie kommt zur Anwendung, wenn die Tränendrüse operativ entfernt oder durch ein veröderndes Verfahren funktionell ausgeschaltet werden muss, etwa bei krankhaft übermäßiger Tränenproduktion, einer entzündlichen oder tumorösen Veränderung der Drüse. Je nach klinischer Situation kann entweder die vollständige operative Entnahme des Drüsengewebes oder eine Verödung zur dauerhaften Reduktion der Tränensekretion gewählt werden, wobei beide Vorgehensweisen unter dieser einen Ziffer erfasst sind. Die Leistung ist von den Eingriffen an Tränensack und Tränenwegen abzugrenzen, da sie sich ausdrücklich auf die Tränendrüse selbst als produzierendes Organ bezieht und nicht auf die ableitenden Tränenwege.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 26,99 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 62,07 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 94,45 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 1301 steht für „Exstirpation oder Verödung der Tränendrüse“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 1301 ist mit 463 Punkten bewertet; das entspricht 26,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 62,07 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1301 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.