GOÄ-LexikonKapitel I: Augenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1301: Exstirpation oder Verödung der Tränendrüse

Exstirpation oder Verödung der Tränendrüse

Die GOÄ-Ziffer 1301 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Exstirpation oder Verödung der Tränendrüse“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 463 Punkten bewertet; das entspricht 26,99 € beim einfachen und 62,07 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1301 vergütet die Exstirpation oder Verödung der Tränendrüse. Sie kommt zur Anwendung, wenn die Tränendrüse operativ entfernt oder durch ein veröderndes Verfahren funktionell ausgeschaltet werden muss, etwa bei krankhaft übermäßiger Tränenproduktion, einer entzündlichen oder tumorösen Veränderung der Drüse. Je nach klinischer Situation kann entweder die vollständige operative Entnahme des Drüsengewebes oder eine Verödung zur dauerhaften Reduktion der Tränensekretion gewählt werden, wobei beide Vorgehensweisen unter dieser einen Ziffer erfasst sind. Die Leistung ist von den Eingriffen an Tränensack und Tränenwegen abzugrenzen, da sie sich ausdrücklich auf die Tränendrüse selbst als produzierendes Organ bezieht und nicht auf die ableitenden Tränenwege.

Gebühren und Steigerungssatz

463 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach26,99 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach62,07 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach94,45 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1301

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1301?

Die GOÄ-Ziffer 1301 steht für „Exstirpation oder Verödung der Tränendrüse“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1301?

Die GOÄ-Ziffer 1301 ist mit 463 Punkten bewertet; das entspricht 26,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1301 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 62,07 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1301?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1301 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.