GOÄ-LexikonKapitel I: Augenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1283: Entfernung von Fremdkörpern oder einer Geschwulst aus der…

Entfernung von Fremdkörpern oder einer Geschwulst aus der Augenhöhle ohne Resektion der Orbitalwand und ohne Muskelablösung

Die GOÄ-Ziffer 1283 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entfernung von Fremdkörpern oder einer Geschwulst aus der Augenhöhle ohne Resektion der Orbitalwand und ohne Muskelablösung“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 554 Punkten bewertet; das entspricht 32,29 € beim einfachen und 74,27 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1283 vergütet die Entfernung von Fremdkörpern oder einer Geschwulst aus der Augenhöhle ohne Resektion der Orbitalwand und ohne Muskelablösung. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein orbitaler Fremdkörper oder eine Raumforderung in der Augenhöhle operativ entfernt werden muss, der Zugang jedoch ohne Eingriff am knöchernen Orbitagerüst und ohne Ablösen der äußeren Augenmuskeln möglich ist. Sie bildet damit den am wenigsten aufwendigen der drei gestaffelten Eingriffe an der Augenhöhle ab. Abzugrenzen ist sie von den Varianten, bei denen zusätzlich eine Muskelablösung oder eine Resektion der Orbitalwand notwendig wird, da dort ein deutlich größerer operativer Zugang und Aufwand erforderlich ist. Typischer Anwendungsfall ist ein oberflächennah gelegener orbitaler Befund mit unkompliziertem Zugangsweg.

Gebühren und Steigerungssatz

554 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach32,29 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach74,27 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach113,02 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1283

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1283?

Die GOÄ-Ziffer 1283 steht für „Entfernung von Fremdkörpern oder einer Geschwulst aus der Augenhöhle ohne Resektion der Orbitalwand und ohne Muskelablösung“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1283?

Die GOÄ-Ziffer 1283 ist mit 554 Punkten bewertet; das entspricht 32,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1283 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 74,27 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1283?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1283 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.