GOÄ-LexikonKapitel I: Augenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1280: Entfernung von eisenhaltigen Fremdkörpern aus dem Augeninnern…

Entfernung von eisenhaltigen Fremdkörpern aus dem Augeninnern mit Hilfe des Magneten – einschließlich Eröffnung des Augapfels

Die GOÄ-Ziffer 1280 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entfernung von eisenhaltigen Fremdkörpern aus dem Augeninnern mit Hilfe des Magneten – einschließlich Eröffnung des Augapfels“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 1290 Punkten bewertet; das entspricht 75,19 € beim einfachen und 172,94 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1280 erfasst die Entfernung eisenhaltiger Fremdkörper aus dem Augeninnern mit Hilfe des Magneten, einschließlich der dafür notwendigen Eröffnung des Augapfels. Sie wird angesetzt bei perforierenden Augenverletzungen, bei denen ein metallischer, magnetischer Fremdkörper in die inneren Augenabschnitte, etwa Glaskörper oder vordere Augenkammer, eingedrungen ist und mittels eines Magneten geborgen werden kann, wobei der operative Zugang durch Eröffnung des Bulbus Bestandteil der Leistung ist. Typischer Anwendungsfall sind Arbeitsunfälle mit metallischen Splittern, etwa beim Hämmern oder Schleifen von Metall. Die Leistung grenzt sich von der Entfernung nichtmagnetischer intraokularer Fremdkörper ab, bei der die magnetische Extraktionstechnik naturgemäß nicht angewendet werden kann und ein anderes operatives Vorgehen erforderlich ist.

Gebühren und Steigerungssatz

1290 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach75,19 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach172,94 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach263,17 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1280

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1280?

Die GOÄ-Ziffer 1280 steht für „Entfernung von eisenhaltigen Fremdkörpern aus dem Augeninnern mit Hilfe des Magneten – einschließlich Eröffnung des Augapfels“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1280?

Die GOÄ-Ziffer 1280 ist mit 1290 Punkten bewertet; das entspricht 75,19 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1280 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 172,94 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1280?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1280 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.