GOÄ-LexikonKapitel I: Augenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1277: Entfernung von eisenhaltigen eingebrannten Fremdkörpern aus…

Entfernung von eisenhaltigen eingebrannten Fremdkörpern aus der Hornhaut mit Ausfräsen des Rostringes

Die GOÄ-Ziffer 1277 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entfernung von eisenhaltigen eingebrannten Fremdkörpern aus der Hornhaut mit Ausfräsen des Rostringes“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 152 Punkten bewertet; das entspricht 8,86 € beim einfachen und 20,38 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1277 vergütet die Entfernung eisenhaltiger, eingebrannter Fremdkörper aus der Hornhaut einschließlich des Ausfräsens des Rostringes. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein metallischer, eisenhaltiger Fremdkörper in die Hornhaut eingedrungen ist und durch chemische Reaktion mit dem Gewebe einen sogenannten Rostring hinterlassen hat, der zusätzlich zur eigentlichen Fremdkörperentfernung mittels Fräse entfernt werden muss, um eine reizfreie Abheilung zu ermöglichen. Typischer Anlass ist eine Verletzung durch Metallsplitter, etwa bei Schleif- oder Schweißarbeiten. Die Leistung geht damit über die reine Fremdkörperentfernung hinaus, da sie ausdrücklich die zusätzliche Behandlung der durch Rost verursachten Gewebeveränderung einschließt, und stellt gegenüber den allgemeineren Fremdkörper-Ziffern den spezifischen Fall eisenhaltiger Verletzungen mit Rostringbildung dar.

Gebühren und Steigerungssatz

152 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach8,86 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach20,38 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach31,01 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1277

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1277?

Die GOÄ-Ziffer 1277 steht für „Entfernung von eisenhaltigen eingebrannten Fremdkörpern aus der Hornhaut mit Ausfräsen des Rostringes“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1277?

Die GOÄ-Ziffer 1277 ist mit 152 Punkten bewertet; das entspricht 8,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1277 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 20,38 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1277?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1277 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.