GOÄ-Lexikon › Kapitel I: Augenheilkunde
Auswahl und Einprobieren eines künstlichen Auges
Die GOÄ-Ziffer 1271 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Auswahl und Einprobieren eines künstlichen Auges“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 46 Punkten bewertet; das entspricht 2,68 € beim einfachen und 6,17 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 1271 beschreibt die Auswahl und das Einprobieren eines künstlichen Auges. Sie wird angesetzt, wenn nach Verlust des Augapfels, etwa infolge Enukleation oder angeborenen Fehlens des Auges, eine passende Augenprothese aus einem vorhandenen Sortiment ausgewählt und probeweise in die Orbita beziehungsweise die Bindehauthöhle eingesetzt wird, um Passform, Sitz und optischen Gesamteindruck zu prüfen. Erfasst wird damit der ärztliche Aufwand der Beurteilung und Anpassung, nicht die Herstellung der Prothese selbst, die in der Regel durch einen Okularisten erfolgt. Die Leistung fällt typischerweise im Rahmen der Nachsorge nach Augapfelentfernung oder bei notwendigem Prothesenwechsel an und stellt sicher, dass die Prothese hinsichtlich Größe, Form und Beweglichkeit den anatomischen Verhältnissen der Augenhöhle entspricht.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 2,68 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 6,17 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 9,38 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 1271 steht für „Auswahl und Einprobieren eines künstlichen Auges“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 1271 ist mit 46 Punkten bewertet; das entspricht 2,68 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 6,17 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1271 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.