GOÄ-Lexikon › Kapitel I: Augenheilkunde
Lokalisation eines Fremdkörpers nach Comberg oder Vogt
Die GOÄ-Ziffer 1250 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Lokalisation eines Fremdkörpers nach Comberg oder Vogt“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 273 Punkten bewertet; das entspricht 15,91 € beim einfachen und 36,60 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 1250 erfasst die Lokalisation eines Fremdkörpers nach Comberg oder Vogt, ein radiologisch gestütztes Verfahren zur exakten Ortsbestimmung intraokularer oder orbitaler Fremdkörper mittels spezieller Lokalisationskontaktgläser oder -aufsätze in Kombination mit Röntgenaufnahmen. Die Untersuchung ist bei Verdacht auf einen verbliebenen intraokularen oder orbitalen Fremdkörper nach perforierenden Augenverletzungen indiziert, um dessen genaue Lage vor einer operativen Entfernung zu bestimmen. Die Methode nach Comberg oder Vogt ermöglicht dabei eine präzise dreidimensionale Zuordnung des Fremdkörpers zu anatomischen Bezugspunkten des Auges, was für die Planung des operativen Zugangswegs entscheidend ist. Die Ziffer wird je durchgeführter Lokalisationsuntersuchung angesetzt und stellt eine eigenständige diagnostische Leistung im Rahmen der Fremdkörperdiagnostik dar.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 15,91 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 36,60 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 55,69 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 1250 steht für „Lokalisation eines Fremdkörpers nach Comberg oder Vogt“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 1250 ist mit 273 Punkten bewertet; das entspricht 15,91 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 36,60 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1250 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.