GOÄ-LexikonKapitel I: Augenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1249: Fluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen…

Fluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund – einschließlich Aufnahmen und Applikation des Teststoffes Mit den Gebühren für die Leistungen nach den Nummern 1248 und 1249 sind die Kosten abgegolten

Die GOÄ-Ziffer 1249 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Fluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund – einschließlich Aufnahmen und Applikation des Teststoffes Mit den Gebühren für die Leistungen nach den Nummern 1248 und 1249 sind die Kosten abgegolten“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 484 Punkten bewertet; das entspricht 28,21 € beim einfachen und 64,89 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1249 vergütet die fluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund einschließlich der Aufnahmen und der Applikation des Teststoffes. Im Unterschied zu Ziffer 1248 umfasst diese Leistung die fotografische Dokumentation der Farbstoffpassage durch die Netzhautgefäße in zeitlicher Serie, wodurch Gefäßverschlüsse, Leckagen, Neovaskularisationen oder andere Durchblutungsstörungen präzise lokalisiert und dokumentiert werden können. Die Untersuchung ist insbesondere bei diabetischer Retinopathie, altersbedingter Makuladegeneration, Gefäßverschlüssen der Netzhaut oder zur Therapieplanung und -kontrolle, etwa vor Lasertherapie, indiziert. Da die Leistung sowohl die Applikation des Kontrastmittels als auch die bildliche Dokumentation einschließt, deckt sie den kompletten diagnostischen Vorgang ab. Die Ziffer wird je durchgeführter Angiographie angesetzt.

Gebühren und Steigerungssatz

484 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach28,21 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach64,89 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach98,74 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1249

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1249?

Die GOÄ-Ziffer 1249 steht für „Fluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund – einschließlich Aufnahmen und Applikation des Teststoffes Mit den Gebühren für die Leistungen nach den Nummern 1248 und 1249 sind die Kosten abgegolten“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1249?

Die GOÄ-Ziffer 1249 ist mit 484 Punkten bewertet; das entspricht 28,21 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1249 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 64,89 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1249?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1249 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.