GOÄ-LexikonKapitel I: Augenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1248: Fluoreszenzuntersuchung der terminalen Strombahn am…

Fluoreszenzuntersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund – einschließlich Applikation des Teststoffes

Die GOÄ-Ziffer 1248 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Fluoreszenzuntersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund – einschließlich Applikation des Teststoffes“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 242 Punkten bewertet; das entspricht 14,11 € beim einfachen und 32,44 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1248 erfasst die Fluoreszenzuntersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund einschließlich der Applikation des Teststoffes, also eine orientierende Beurteilung der Netzhautdurchblutung nach intravenöser Gabe eines Fluoreszenzfarbstoffs ohne fotografische Dokumentation der Aufnahmen. Sie dient der Einschätzung von Durchblutungsstörungen der terminalen Gefäße am Augenhintergrund, etwa bei Verdacht auf Gefäßverschlüsse oder entzündliche Gefäßveränderungen der Netzhaut. Die Leistung umfasst neben der eigentlichen Beobachtung des Farbstoffdurchflusses auch die Applikation des Kontrastmittels selbst. Sie ist von Ziffer 1249 abzugrenzen, die dasselbe Prinzip mit zusätzlicher fotographischer Aufnahmedokumentation der fluoreszenzangiographischen Befunde umfasst und damit die aufwendigere, dokumentierte Variante der Untersuchung darstellt. Die Ziffer wird je durchgeführter Untersuchung berechnet.

Gebühren und Steigerungssatz

242 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,11 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach32,44 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach49,37 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1248

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1248?

Die GOÄ-Ziffer 1248 steht für „Fluoreszenzuntersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund – einschließlich Applikation des Teststoffes“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1248?

Die GOÄ-Ziffer 1248 ist mit 242 Punkten bewertet; das entspricht 14,11 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1248 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 32,44 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1248?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1248 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.