GOÄ-LexikonKapitel I: Augenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1243: Diasklerale Durchleuchtung

Diasklerale Durchleuchtung

Die GOÄ-Ziffer 1243 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Diasklerale Durchleuchtung“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 61 Punkten bewertet; das entspricht 3,56 € beim einfachen und 8,18 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1243 erfasst die diasklerale Durchleuchtung, ein Untersuchungsverfahren, bei dem eine Lichtquelle durch die Lederhaut (Sklera) geführt wird, um intraokulare Strukturen und insbesondere Raumforderungen im Augeninneren durch Transillumination sichtbar zu machen. Die Methode dient vor allem der Lokalisation und Abgrenzung von Tumoren oder anderen intraokularen Verschattungen, wenn die direkte ophthalmoskopische Beurteilung durch trübe Medien wie Katarakt oder Glaskörpertrübungen eingeschränkt ist. Sie wird ferner ergänzend zu bildgebenden Verfahren eingesetzt, um die Ausdehnung eines Befundes gegenüber dem umgebenden Gewebe transilluminatorisch abzuschätzen. Die Ziffer wird je durchgeführter Durchleuchtungsuntersuchung angesetzt und ist von rein ophthalmoskopischen oder fotografischen Verfahren als eigenständige Technik abzugrenzen.

Gebühren und Steigerungssatz

61 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach3,56 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach8,18 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach12,44 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1243

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1243?

Die GOÄ-Ziffer 1243 steht für „Diasklerale Durchleuchtung“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1243?

Die GOÄ-Ziffer 1243 ist mit 61 Punkten bewertet; das entspricht 3,56 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1243 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 8,18 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1243?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1243 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.