GOÄ-LexikonKapitel I: Augenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1242: Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich…

Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich der äußeren Peripherie (z. B. Dreispiegelkontaktglas, Schaepens) – gegebenenfalls einschließlich der Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte und/oder diasklerale Durchleuchtung

Die GOÄ-Ziffer 1242 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich der äußeren Peripherie (z. B. Dreispiegelkontaktglas, Schaepens) – gegebenenfalls einschließlich der Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte und/oder diasklerale Durchleuchtung“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 152 Punkten bewertet; das entspricht 8,86 € beim einfachen und 20,38 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1242 vergütet die binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich der äußeren Netzhautperipherie, etwa mittels Dreispiegelkontaktglas nach Goldmann oder Skleraldepression nach Schaepens. Das Verfahren ermöglicht eine dreidimensionale, binokulare Beurteilung auch der weit peripheren Netzhautanteile, die mit einer einfachen Funduskopie nicht vollständig einsehbar sind. Es kommt insbesondere bei Verdacht auf periphere Netzhautdegenerationen, Netzhautforamina oder zur Abklärung vor und nach Netzhautablösung zum Einsatz, wenn eine gezielte Beurteilung der äußersten Netzhautperipherie erforderlich ist. Gegenüber der Spaltlampenmikroskopie mit Beurteilung des hinteren Pols (Ziffer 1240) erweitert diese Leistung die Untersuchung explizit auf die periphere Netzhaut und erfordert die genannten speziellen Kontaktgläser oder Depressionstechniken. Die Ziffer wird je Untersuchung berechnet.

Gebühren und Steigerungssatz

152 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach8,86 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach20,38 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach31,01 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1242

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1242?

Die GOÄ-Ziffer 1242 steht für „Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich der äußeren Peripherie (z. B. Dreispiegelkontaktglas, Schaepens) – gegebenenfalls einschließlich der Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte und/oder diasklerale Durchleuchtung“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1242?

Die GOÄ-Ziffer 1242 ist mit 152 Punkten bewertet; das entspricht 8,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1242 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 20,38 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1242?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1242 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.