GOÄ-LexikonKapitel I: Augenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1227: Quantitativ abgestufte (statische) Profilperimetrie

Quantitativ abgestufte (statische) Profilperimetrie

Die GOÄ-Ziffer 1227 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Quantitativ abgestufte (statische) Profilperimetrie“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 248 Punkten bewertet; das entspricht 14,46 € beim einfachen und 33,25 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1227 betrifft die quantitativ abgestufte, statische Profilperimetrie, ein apparatives Verfahren zur besonders differenzierten Erfassung der Netzhautempfindlichkeit an festen Prüfpunkten des Gesichtsfeldes mit stufenweise variierter Reizintensität. Sie wird eingesetzt, wenn eine feingestufte, reproduzierbare Verlaufskontrolle des Gesichtsfeldes erforderlich ist, etwa bei der Diagnostik und Verlaufsbeobachtung des Glaukoms oder anderer Erkrankungen mit langsam fortschreitenden Gesichtsfeldausfällen. Im Unterschied zur einfachen Kampimetrie/Perimetrie (Ziffer 1225) und zur Projektionsperimetrie mit unterschiedlichen Reizmarken (Ziffer 1226) liefert dieses statische Verfahren an definierten Messpunkten quantitative Schwellenwerte, was eine höhere diagnostische Präzision und Vergleichbarkeit über mehrere Untersuchungstermine ermöglicht. Die Ziffer wird je durchgeführter Profilperimetrie angesetzt.

Gebühren und Steigerungssatz

248 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,46 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach33,25 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach50,59 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1227

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1227?

Die GOÄ-Ziffer 1227 steht für „Quantitativ abgestufte (statische) Profilperimetrie“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1227?

Die GOÄ-Ziffer 1227 ist mit 248 Punkten bewertet; das entspricht 14,46 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1227 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 33,25 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1227?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1227 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.