GOÄ-LexikonKapitel I: Augenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1233: Vollständige Untersuchung des zeitlichen Ablaufs der…

Vollständige Untersuchung des zeitlichen Ablaufs der Adaptation 1234 Untersuchung des Dämmerungssehens ohne Blendung 91 5,30 1235 Untersuchung des Dämmerungssehens während der Blendung 91 5,30 1236 Untersuchung des Dämmerungssehens nach der Blendung (Readaptation) 91 5,30

Die GOÄ-Ziffer 1233 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Vollständige Untersuchung des zeitlichen Ablaufs der Adaptation 1234 Untersuchung des Dämmerungssehens ohne Blendung 91 5,30 1235 Untersuchung des Dämmerungssehens während der Blendung 91 5,30 1236 Untersuchung des Dämmerungssehens nach der Blendung (Readaptation) 91 5,30“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 484 Punkten bewertet; das entspricht 28,21 € beim einfachen und 64,89 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1233 vergütet die vollständige Untersuchung des zeitlichen Ablaufs der Dunkeladaptation, bei der die Anpassungsfähigkeit des Auges an Dunkelheit über den gesamten Adaptationsverlauf gemessen wird. Sie kommt bei Verdacht auf Erkrankungen der Netzhaut mit gestörter Dunkeladaptation zum Einsatz, etwa bei degenerativen Netzhauterkrankungen oder zur Abklärung von Nachtblindheit. Die amtliche Bestimmung stellt klar, dass neben Ziffer 1233 die Untersuchung des Dämmerungssehens ohne Blendung nach Ziffer 1234 nicht zusätzlich berechnungsfähig ist, da diese als Teilaspekt der vollständigen Adaptationsprüfung gilt. Ziffer 1233 ist damit die umfassendere Leistung und schließt einfachere, punktuelle Prüfungen des Dämmerungssehens ein, weshalb bei vollständiger Adaptationsmessung ausschließlich diese Ziffer und nicht zusätzlich Ziffer 1234 angesetzt wird.

Gebühren und Steigerungssatz

484 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach28,21 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach64,89 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach98,74 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Neben der Leistung nach Nummer 1233 ist die Leistung nach Nummer 1234 nicht berechnungsfähig.

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1233

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1233?

Die GOÄ-Ziffer 1233 steht für „Vollständige Untersuchung des zeitlichen Ablaufs der Adaptation 1234 Untersuchung des Dämmerungssehens ohne Blendung 91 5,30 1235 Untersuchung des Dämmerungssehens während der Blendung 91 5,30 1236 Untersuchung des Dämmerungssehens nach der Blendung (Readaptation) 91 5,30“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1233?

Die GOÄ-Ziffer 1233 ist mit 484 Punkten bewertet; das entspricht 28,21 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1233 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 64,89 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1233?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 1233 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.