GOÄ-LexikonKapitel I: Augenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1225: Kampimetrie (z. B. Bjerrum) – auch Perimetrie nach Förster

Kampimetrie (z. B. Bjerrum) – auch Perimetrie nach Förster

Die GOÄ-Ziffer 1225 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Kampimetrie (z. B. Bjerrum) – auch Perimetrie nach Förster“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 121 Punkten bewertet; das entspricht 7,05 € beim einfachen und 16,22 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1225 erfasst die Kampimetrie, etwa nach Bjerrum, sowie alternativ die Perimetrie nach Förster zur Prüfung des Gesichtsfeldes. Bei diesen Verfahren wird die Grenze des vom Patienten wahrgenommenen Sehraums mit einfachen, meist manuell geführten Prüfmethoden auf einer ebenen Fläche (Kampimeter) oder einer Kugelfläche nach Förster bestimmt. Die Untersuchung dient dem Nachweis und der Lokalisation von Gesichtsfeldausfällen, etwa bei Glaukomverdacht, neurologischen Erkrankungen oder Erkrankungen der Netzhaut und des Sehnervs. Sie stellt gegenüber den apparativ aufwendigeren Verfahren der Projektionsperimetrie (Ziffer 1226) und der quantitativ abgestuften Profilperimetrie (Ziffer 1227) die einfachere, orientierende Gesichtsfeldprüfung dar. Die Ziffer wird je durchgeführter Untersuchung angesetzt und ist von den differenzierteren perimetrischen Verfahren klar abzugrenzen.

Gebühren und Steigerungssatz

121 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach7,05 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach16,22 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach24,68 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1225

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1225?

Die GOÄ-Ziffer 1225 steht für „Kampimetrie (z. B. Bjerrum) – auch Perimetrie nach Förster“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1225?

Die GOÄ-Ziffer 1225 ist mit 121 Punkten bewertet; das entspricht 7,05 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1225 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 16,22 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1225?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1225 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.