GOÄ-LexikonKapitel H: Geburtshilfe und Gynäkologie

GOÄ-Ziffer 1161: Uterusamputation, supravaginal

Uterusamputation, supravaginal

Die GOÄ-Ziffer 1161 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Uterusamputation, supravaginal“ (Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen und 198,41 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1161 vergütet die supravaginale Uterusamputation, also die operative Entfernung des Gebärmutterkörpers unter Belassung des Gebärmutterhalses (Zervix). Angewendet wird sie bei Erkrankungen des Corpus uteri, etwa ausgeprägten Myomen oder Blutungsstörungen, bei denen eine vollständige Entfernung der Gebärmutter nicht erforderlich oder nicht gewollt ist und stattdessen die Zervix belassen werden kann. Von der Totalexstirpation nach Ziffern 1138/1139, bei der die gesamte Gebärmutter einschließlich Zervix entfernt wird, unterscheidet sie sich durch den geringeren Resektionsumfang, da hier lediglich der Gebärmutterkörper amputiert und der Gebärmutterhals erhalten bleibt. Diese Operationsform kommt in Betracht, wenn medizinische oder patientenseitige Gründe für den Erhalt der Zervix sprechen, während der übrige Uterus wegen des zugrundeliegenden Krankheitsbildes entfernt werden muss.

Gebühren und Steigerungssatz

1480 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach86,27 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach198,41 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach301,93 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1161

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1161?

Die GOÄ-Ziffer 1161 steht für „Uterusamputation, supravaginal“ und gehört zu Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1161?

Die GOÄ-Ziffer 1161 ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1161 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 198,41 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1161?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1161 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.