GOÄ-LexikonKapitel H: Geburtshilfe und Gynäkologie

GOÄ-Ziffer 1158: Kuldoskopie – auch mit operativen Eingriffen

Kuldoskopie – auch mit operativen Eingriffen

Die GOÄ-Ziffer 1158 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Kuldoskopie – auch mit operativen Eingriffen“ (Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen und 99,07 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1158 erfasst die Kuldoskopie, also die endoskopische Betrachtung der Beckenorgane über einen Zugang durch den hinteren Scheidengewölbe-Bereich, wobei die Legende ausdrücklich klarstellt, dass hierunter auch die Kuldoskopie mit operativen Eingriffen fällt. Angewendet wird sie, wenn eine Einsicht in den Douglas-Raum und die angrenzenden Beckenorgane über diesen vaginalen Zugangsweg erfolgt, sei es rein zu diagnostischen Zwecken oder verbunden mit einer im selben Zugang durchgeführten operativen Maßnahme. Damit deckt eine einzige Ziffer sowohl die diagnostische als auch die therapeutisch erweiterte Variante der Kuldoskopie ab, ohne dass für den operativen Zusatzschritt eine gesonderte Ziffer anzusetzen wäre. Von der abdominal oder vaginal durchgeführten Pelviskopie (Ziffern 1155/1156) unterscheidet sie sich durch den spezifischen Zugangsweg über das hintere Scheidengewölbe.

Gebühren und Steigerungssatz

739 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach43,07 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach99,07 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach150,76 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1158

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1158?

Die GOÄ-Ziffer 1158 steht für „Kuldoskopie – auch mit operativen Eingriffen“ und gehört zu Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1158?

Die GOÄ-Ziffer 1158 ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1158 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 99,07 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1158?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1158 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.