GOÄ-LexikonKapitel H: Geburtshilfe und Gynäkologie

GOÄ-Ziffer 1156: Pelviskopie mit Anlegen einer druckkontrollierten…

Pelviskopie mit Anlegen einer druckkontrollierten Pneumoperitoneums und Anlegen eines Portioadapters einschließlich Durchführung intraabdominaler Eingriffe – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion

Die GOÄ-Ziffer 1156 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Pelviskopie mit Anlegen einer druckkontrollierten Pneumoperitoneums und Anlegen eines Portioadapters einschließlich Durchführung intraabdominaler Eingriffe – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion“ (Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 1050 Punkten bewertet; das entspricht 61,20 € beim einfachen und 140,76 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1156 baut auf derselben Grundtechnik wie Ziffer 1155 auf - Pelviskopie mit Anlegen eines druckkontrollierten Pneumoperitoneums und eines Portioadapters -, umfasst aber zusätzlich die Durchführung intraabdominaler operativer Maßnahmen im Rahmen derselben Bauchspiegelung. Sie kommt zur Anwendung, wenn die endoskopische Untersuchung des Beckens nicht bei der reinen Betrachtung oder einer einfachen Probeexzision stehen bleibt, sondern im selben Eingriff weitergehende operative Schritte innerhalb der Bauchhöhle vorgenommen werden, etwa die Behandlung sichtbarer krankhafter Befunde. Die höhere Bewertung gegenüber der rein diagnostischen Ziffer 1155 trägt dem zusätzlichen operativen Aufwand Rechnung. Maßgeblich für die Abgrenzung ist somit, ob über die diagnostische Betrachtung samt allenfalls einer Probeexzision hinaus tatsächlich intraabdominale Eingriffe vorgenommen wurden.

Gebühren und Steigerungssatz

1050 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach61,20 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach140,76 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach214,21 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1156

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1156?

Die GOÄ-Ziffer 1156 steht für „Pelviskopie mit Anlegen einer druckkontrollierten Pneumoperitoneums und Anlegen eines Portioadapters einschließlich Durchführung intraabdominaler Eingriffe – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion“ und gehört zu Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1156?

Die GOÄ-Ziffer 1156 ist mit 1050 Punkten bewertet; das entspricht 61,20 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1156 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 140,76 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1156?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1156 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.