GOÄ-Lexikon › Kapitel H: Geburtshilfe und Gynäkologie
Pelviskopie mit Anlegen eines druckkontrollierten Pneumoperitoneums und Anlegen eines Portioadapters – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion
Die GOÄ-Ziffer 1155 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Pelviskopie mit Anlegen eines druckkontrollierten Pneumoperitoneums und Anlegen eines Portioadapters – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion“ (Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 800 Punkten bewertet; das entspricht 46,63 € beim einfachen und 107,25 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 1155 vergütet die Pelviskopie - die endoskopische Betrachtung der Beckenorgane - unter Anlegen eines druckkontrollierten Pneumoperitoneums (kontrollierte Gasfüllung der Bauchhöhle zur Sichtverbesserung) sowie eines Portioadapters zur Manipulation der Gebärmutter, gegebenenfalls einschließlich einer Probeexzision zur Gewebeentnahme. Angewendet wird sie bei der diagnostischen Bauchspiegelung im kleinen Becken, etwa zur Abklärung unklarer Unterbauchbeschwerden, von Endometrioseverdacht oder Fertilitätsstörungen, wobei bei Bedarf im selben Eingriff eine Gewebeprobe entnommen werden kann, ohne dass dies bereits einen eigenständigen operativen Zusatzeingriff darstellt. Von der eng benachbarten Ziffer 1156 unterscheidet sie sich dadurch, dass dort im Rahmen derselben Grundtechnik zusätzliche intraabdominale Maßnahmen durchgeführt werden, die über die rein diagnostische Betrachtung mit allenfalls einer Probeexzision hinausgehen.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 46,63 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 107,25 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 163,20 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 1155 steht für „Pelviskopie mit Anlegen eines druckkontrollierten Pneumoperitoneums und Anlegen eines Portioadapters – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion“ und gehört zu Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 1155 ist mit 800 Punkten bewertet; das entspricht 46,63 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 107,25 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1155 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.