GOÄ-LexikonKapitel H: Geburtshilfe und Gynäkologie

GOÄ-Ziffer 1137: Vaginale Myomenukleation

Vaginale Myomenukleation

Die GOÄ-Ziffer 1137 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Vaginale Myomenukleation“ (Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 1290 Punkten bewertet; das entspricht 75,19 € beim einfachen und 172,94 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer beschreibt die vaginale Myomenukleation, also die operative Ausschaelung eines Uterusmyoms ueber den vaginalen Zugangsweg. Angewendet wird sie, wenn ein Myom, etwa ein submukoeser oder in die Scheide vorgefallener Gebaermuttermuskelknoten, ohne Eroeffnung der Bauchdecke ueber die Scheide operativ herausgeloest wird, um die durch das Myom verursachten Beschwerden, wie Blutungsstoerungen oder Druckgefuehl, zu beseitigen. Der vaginale Zugang unterscheidet diesen Eingriff von einer abdominalen Myomenukleation und macht ihn insbesondere bei guenstiger Lage des Myoms zu einem weniger invasiven Verfahren. Ist im Rahmen des Eingriffs zusaetzlich eine Eroeffnung des Douglas-Raumes im Sinne der Ziffer 1136 erforderlich, ist diese als eigener Zugangsweg gesondert zu betrachten.

Gebühren und Steigerungssatz

1290 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach75,19 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach172,94 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach263,17 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1137

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1137?

Die GOÄ-Ziffer 1137 steht für „Vaginale Myomenukleation“ und gehört zu Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1137?

Die GOÄ-Ziffer 1137 ist mit 1290 Punkten bewertet; das entspricht 75,19 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1137 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 172,94 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1137?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1137 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.