GOÄ-LexikonKapitel H: Geburtshilfe und Gynäkologie

GOÄ-Ziffer 1135: Zervixamputation

Zervixamputation

Die GOÄ-Ziffer 1135 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zervixamputation“ (Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 554 Punkten bewertet; das entspricht 32,29 € beim einfachen und 74,27 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer beschreibt die Zervixamputation, also die operative Abtragung eines Teils oder des gesamten Gebaermutterhalses. Angewendet wird sie bei einer krankhaften Verlaengerung, Hypertrophie oder anderen strukturellen Veraenderung der Zervix, etwa im Rahmen eines Genitaldescensus mit Elongatio colli, bei der der verlaengerte Gebaermutterhals operativ gekuerzt wird, um die anatomischen Verhaeltnisse zu normalisieren und Beschwerden zu beheben. Die Leistung erfasst die Amputation als eigenstaendigen Eingriff; wird sie im Rahmen einer umfassenderen Operation mit vaginaler Uteruselevation nach der Manchester-Fothergill-Methode durchgefuehrt, ist stattdessen die Ziffer 1128 einschlaegig, die diese kombinierte Vorgehensweise als eigene Leistung abbildet.

Gebühren und Steigerungssatz

554 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach32,29 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach74,27 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach113,02 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1135

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1135?

Die GOÄ-Ziffer 1135 steht für „Zervixamputation“ und gehört zu Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1135?

Die GOÄ-Ziffer 1135 ist mit 554 Punkten bewertet; das entspricht 32,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1135 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 74,27 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1135?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1135 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.