GOÄ-LexikonKapitel H: Geburtshilfe und Gynäkologie

GOÄ-Ziffer 1126: Hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik

Hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik

Die GOÄ-Ziffer 1126 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik“ (Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 1290 Punkten bewertet; das entspricht 75,19 € beim einfachen und 172,94 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik, also die operative Straffung der hinteren Vaginalwand in Kombination mit einer Rekonstruktion des Beckenbodens. Angewendet wird sie bei einer Absenkung oder einem Vorfall der hinteren Scheidenwand, etwa einer Rektumsenkung, sowie bei einer begleitenden Insuffizienz der Beckenbodenmuskulatur, um sowohl die hintere Scheidenwand zu straffen als auch die Beckenbodenstrukturen operativ wiederherzustellen. Von der Ziffer 1125, die nur die vordere Scheidenwand betrifft, unterscheidet sich 1126 durch die hintere Lokalisation und den zusaetzlichen Beckenbodenanteil. Laut amtlicher Bestimmung zu Ziffer 1121 ist diese Leistung nicht neben der operativen Versorgung eines alten vollkommenen Dammrisses berechnungsfaehig, da sie dort bereits als Leistungsbestandteil enthalten ist.

Gebühren und Steigerungssatz

1290 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach75,19 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach172,94 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach263,17 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Ausschlussziffern

Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 1126 nicht neben diesen Ziffern berechnungsfähig:

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1126

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1126?

Die GOÄ-Ziffer 1126 steht für „Hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik“ und gehört zu Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1126?

Die GOÄ-Ziffer 1126 ist mit 1290 Punkten bewertet; das entspricht 75,19 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1126 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 172,94 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1126?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1126 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.