GOÄ-LexikonKapitel H: Geburtshilfe und Gynäkologie

GOÄ-Ziffer 1127: Vordere und hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik

Vordere und hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik

Die GOÄ-Ziffer 1127 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Vordere und hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik“ (Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 1660 Punkten bewertet; das entspricht 96,76 € beim einfachen und 222,54 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer beschreibt die kombinierte vordere und hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik, also die operative Straffung sowohl der vorderen als auch der hinteren Vaginalwand einschliesslich der Rekonstruktion des Beckenbodens in einer Operationssitzung. Angewendet wird sie, wenn gleichzeitig eine Absenkung der vorderen und der hinteren Scheidenwand mit begleitender Beckenbodenschwaeche vorliegt, etwa bei einem umfassenden Descensus genitalis, und beide Wandabschnitte samt Beckenboden in einem operativen Vorgang versorgt werden. Die Ziffer fasst damit die Leistungsinhalte der Ziffern 1125 und 1126 zusammen und wird anstelle der Einzelberechnung beider Ziffern angesetzt, wenn tatsaechlich beide Scheidenwaende in derselben Sitzung operiert werden.

Gebühren und Steigerungssatz

1660 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach96,76 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach222,54 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach338,65 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1127

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1127?

Die GOÄ-Ziffer 1127 steht für „Vordere und hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik“ und gehört zu Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1127?

Die GOÄ-Ziffer 1127 ist mit 1660 Punkten bewertet; das entspricht 96,76 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1127 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 222,54 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1127?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1127 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.