GOÄ-LexikonKapitel H: Geburtshilfe und Gynäkologie

GOÄ-Ziffer 1128: Scheiden- und Portioplastik – gegebenenfalls auch mit…

Scheiden- und Portioplastik – gegebenenfalls auch mit Zervixamputation mit Elevation des Uterus auf vaginalem Wege (z. B. Manchester-Fothergill, Interposition), auch mit Beckenbodenplastik

Die GOÄ-Ziffer 1128 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Scheiden- und Portioplastik – gegebenenfalls auch mit Zervixamputation mit Elevation des Uterus auf vaginalem Wege (z. B. Manchester-Fothergill, Interposition), auch mit Beckenbodenplastik“ (Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 2220 Punkten bewertet; das entspricht 129,40 € beim einfachen und 297,61 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die Scheiden- und Portioplastik, gegebenenfalls einschliesslich einer Zervixamputation mit Elevation des Uterus auf vaginalem Wege, wie sie etwa als Manchester-Fothergill-Operation bekannt ist. Angewendet wird sie bei einem Genitaldescensus mit Elongation und Vorfall der Portio beziehungsweise des Gebaermutterhalses, bei dem neben der plastischen Korrektur der Scheide auch der verlaengerte Gebaermutterhals gekuerzt und der Uterus operativ ueber den vaginalen Zugang angehoben und fixiert wird, um die Gebaermutter in ihrer Position zu stabilisieren. Die Leistung stellt damit eine kombinierte, umfassendere Operation gegenueber den reinen Scheidenplastiken der Ziffern 1125 bis 1127 dar, da sie zusaetzlich die Zervix und die Uteruslage einbezieht.

Gebühren und Steigerungssatz

2220 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach129,40 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach297,61 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach452,89 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1128

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1128?

Die GOÄ-Ziffer 1128 steht für „Scheiden- und Portioplastik – gegebenenfalls auch mit Zervixamputation mit Elevation des Uterus auf vaginalem Wege (z. B. Manchester-Fothergill, Interposition), auch mit Beckenbodenplastik“ und gehört zu Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1128?

Die GOÄ-Ziffer 1128 ist mit 2220 Punkten bewertet; das entspricht 129,40 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1128 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 297,61 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1128?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1128 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.