GOÄ-Lexikon › Kapitel H: Geburtshilfe und Gynäkologie
Scheiden- und Portioplastik – gegebenenfalls auch mit Zervixamputation mit Elevation des Uterus auf vaginalem Wege (z. B. Manchester-Fothergill, Interposition), auch mit Beckenbodenplastik
Die GOÄ-Ziffer 1128 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Scheiden- und Portioplastik – gegebenenfalls auch mit Zervixamputation mit Elevation des Uterus auf vaginalem Wege (z. B. Manchester-Fothergill, Interposition), auch mit Beckenbodenplastik“ (Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 2220 Punkten bewertet; das entspricht 129,40 € beim einfachen und 297,61 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Die Ziffer erfasst die Scheiden- und Portioplastik, gegebenenfalls einschliesslich einer Zervixamputation mit Elevation des Uterus auf vaginalem Wege, wie sie etwa als Manchester-Fothergill-Operation bekannt ist. Angewendet wird sie bei einem Genitaldescensus mit Elongation und Vorfall der Portio beziehungsweise des Gebaermutterhalses, bei dem neben der plastischen Korrektur der Scheide auch der verlaengerte Gebaermutterhals gekuerzt und der Uterus operativ ueber den vaginalen Zugang angehoben und fixiert wird, um die Gebaermutter in ihrer Position zu stabilisieren. Die Leistung stellt damit eine kombinierte, umfassendere Operation gegenueber den reinen Scheidenplastiken der Ziffern 1125 bis 1127 dar, da sie zusaetzlich die Zervix und die Uteruslage einbezieht.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 129,40 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 297,61 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 452,89 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 1128 steht für „Scheiden- und Portioplastik – gegebenenfalls auch mit Zervixamputation mit Elevation des Uterus auf vaginalem Wege (z. B. Manchester-Fothergill, Interposition), auch mit Beckenbodenplastik“ und gehört zu Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 1128 ist mit 2220 Punkten bewertet; das entspricht 129,40 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 297,61 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1128 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.