GOÄ-LexikonKapitel H: Geburtshilfe und Gynäkologie

GOÄ-Ziffer 1110: Hysteroskopie

Hysteroskopie

Die GOÄ-Ziffer 1110 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Hysteroskopie“ (Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 444 Punkten bewertet; das entspricht 25,88 € beim einfachen und 59,52 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die Hysteroskopie als rein diagnostischen Eingriff, bei dem die Gebaermutterhoehle mittels eines optischen Instruments durch den Zervikalkanal eingesehen wird, ohne dass dabei ein zusaetzlicher operativer Schritt erfolgt. Angewendet wird sie zur Abklaerung von Blutungsstoerungen, zur Beurteilung des Endometriums, zum Ausschluss oder Nachweis von Polypen, Myomen oder Fehlbildungen der Gebaermutterhoehle sowie im Rahmen der Sterilitaetsdiagnostik. Die Untersuchung dient der visuellen Beurteilung und gegebenenfalls der gezielten Planung weiterer Massnahmen. Sobald im selben Sitzung zusaetzlich ein operativer Eingriff vorgenommen wird, etwa die Abtragung eines Polypen oder Myoms, ist nicht mehr diese Ziffer, sondern die Ziffer 1111 fuer die operative Hysteroskopie einschlaegig.

Gebühren und Steigerungssatz

444 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach25,88 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach59,52 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach90,58 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1110

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1110?

Die GOÄ-Ziffer 1110 steht für „Hysteroskopie“ und gehört zu Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1110?

Die GOÄ-Ziffer 1110 ist mit 444 Punkten bewertet; das entspricht 25,88 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1110 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 59,52 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1110?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1110 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.