GOÄ-LexikonKapitel H: Geburtshilfe und Gynäkologie

GOÄ-Ziffer 1105: Gewinnung von Zellmaterial aus der Gebärmutterhöhle und…

Gewinnung von Zellmaterial aus der Gebärmutterhöhle und Aufbereitung zur zytologischen Untersuchung – einschließlich Kosten

Die GOÄ-Ziffer 1105 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Gewinnung von Zellmaterial aus der Gebärmutterhöhle und Aufbereitung zur zytologischen Untersuchung – einschließlich Kosten“ (Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 180 Punkten bewertet; das entspricht 10,49 € beim einfachen und 24,13 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer beschreibt die Gewinnung von Zellmaterial aus der Gebaermutterhoehle sowie dessen Aufbereitung zur zytologischen Untersuchung, einschliesslich der dabei anfallenden Kosten. Angewendet wird sie, wenn statt einer instrumentellen Ausschabung eine schonendere Methode zur Zellgewinnung aus dem Endometrium gewaehlt wird, etwa mittels Aspirationszytologie, um Zellmaterial fuer eine zytologische Beurteilung zu erhalten, beispielsweise im Rahmen der Abklaerung von Blutungsstoerungen oder als Ergaenzung zur Krebsfrueherkennung. Im Unterschied zur Ziffer 1104, bei der Gewebe durch Ausschabung oder Absaugung gewonnen und in der Regel histologisch untersucht wird, steht hier die reine Zellgewinnung fuer die zytologische Aufarbeitung im Vordergrund, wobei die Leistung ausdruecklich die Kosten der Materialaufbereitung mit einschliesst.

Gebühren und Steigerungssatz

180 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach10,49 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach24,13 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach36,72 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1105

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1105?

Die GOÄ-Ziffer 1105 steht für „Gewinnung von Zellmaterial aus der Gebärmutterhöhle und Aufbereitung zur zytologischen Untersuchung – einschließlich Kosten“ und gehört zu Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1105?

Die GOÄ-Ziffer 1105 ist mit 180 Punkten bewertet; das entspricht 10,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1105 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 24,13 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1105?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1105 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.