GOÄ-LexikonKapitel H: Geburtshilfe und Gynäkologie

GOÄ-Ziffer 1075: Vaginale Behandlung – auch einschließlich Einbringung von…

Vaginale Behandlung – auch einschließlich Einbringung von Arzneimitteln in die Gebärmutter, Ätzung des Gebärmutterhalses und/oder Behandlung von Portioerosionen

Die GOÄ-Ziffer 1075 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Vaginale Behandlung – auch einschließlich Einbringung von Arzneimitteln in die Gebärmutter, Ätzung des Gebärmutterhalses und/oder Behandlung von Portioerosionen“ (Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 45 Punkten bewertet; das entspricht 2,62 € beim einfachen und 6,03 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1075 erfasst die vaginale Behandlung als aerztliche Leistung. Sie kommt zur Anwendung, wenn im Rahmen einer gynaekologischen Behandlung therapeutische Massnahmen im Bereich der Scheide durchgefuehrt werden, etwa das Einbringen von Arzneimitteln unmittelbar in die Gebaermutter, die Aetzung des Gebaermutterhalses zur Behandlung von Schleimhautveraenderungen, oder vergleichbare oertliche Behandlungsmassnahmen im Vaginalbereich. Die Ziffer buendelt damit mehrere therapeutische Einzelmassnahmen der vaginalen Lokalbehandlung zu einer Leistung, die unabhaengig davon, welche der genannten Einzelmassnahmen konkret durchgefuehrt wird, einmal je Behandlungssitzung angesetzt wird. Sie unterscheidet sich von rein diagnostischen Massnahmen wie der Kolposkopie dadurch, dass hier ein therapeutischer Eingriff am Gewebe beziehungsweise eine medikamentoese Anwendung erfolgt.

Gebühren und Steigerungssatz

45 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach2,62 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach6,03 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach9,18 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1075

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1075?

Die GOÄ-Ziffer 1075 steht für „Vaginale Behandlung – auch einschließlich Einbringung von Arzneimitteln in die Gebärmutter, Ätzung des Gebärmutterhalses und/oder Behandlung von Portioerosionen“ und gehört zu Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1075?

Die GOÄ-Ziffer 1075 ist mit 45 Punkten bewertet; das entspricht 2,62 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1075 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 6,03 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1075?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1075 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.