GOÄ-LexikonKapitel H: Geburtshilfe und Gynäkologie

GOÄ-Ziffer 1061: Abtragung des Hymens oder Eröffnung eines Hämatokolpos

Abtragung des Hymens oder Eröffnung eines Hämatokolpos

Die GOÄ-Ziffer 1061 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Abtragung des Hymens oder Eröffnung eines Hämatokolpos“ (Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 185 Punkten bewertet; das entspricht 10,78 € beim einfachen und 24,80 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1061 erfasst zwei alternative operative Massnahmen: die operative Abtragung des Hymens sowie die Eroeffnung eines Haematokolpos. Sie kommt zur Anwendung, wenn entweder ein Hymen operativ entfernt werden muss, etwa bei einem Hymen imperforatus, das den Ausfluss von Menstruationsblut verhindert, oder wenn sich infolge eines solchen Abflusshindernisses bereits ein Haematokolpos, also ein Blutstau in der Scheide, gebildet hat und operativ eroeffnet und entleert werden muss. Beide Varianten werden ueber dieselbe Ziffer abgerechnet, da es sich um zusammengehoerige Behandlungsschritte derselben Grunderkrankung handelt. Typischer Anwendungsfall ist die juvenile Gynaekologie bei angeborenem Hymenalverschluss mit Menstruationsstau.

Gebühren und Steigerungssatz

185 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach10,78 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach24,80 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach37,74 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1061

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1061?

Die GOÄ-Ziffer 1061 steht für „Abtragung des Hymens oder Eröffnung eines Hämatokolpos“ und gehört zu Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1061?

Die GOÄ-Ziffer 1061 ist mit 185 Punkten bewertet; das entspricht 10,78 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1061 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 24,80 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1061?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1061 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.