GOÄ-LexikonKapitel H: Geburtshilfe und Gynäkologie

GOÄ-Ziffer 1036: Operation der Uterusruptur mit Uterusexstirpation

Operation der Uterusruptur mit Uterusexstirpation

Die GOÄ-Ziffer 1036 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation der Uterusruptur mit Uterusexstirpation“ (Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen und 371,35 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1036 vergütet die Operation der Uterusruptur mit Uterusexstirpation. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein Riss der Gebärmutter während der Geburt so schwerwiegend ist oder operativ nicht anders beherrschbar erscheint, dass im Zuge der Versorgung die Gebärmutter vollständig entfernt werden muss. Die Ziffer bildet damit den gegenüber Ziffer 1035 aufwendigeren Eingriff ab, da neben der Versorgung der Ruptur zusätzlich die Exstirpation des Uterus erfolgt. Abzugrenzen ist sie von Ziffer 1035, die die Versorgung derselben Grundsituation einer Uterusruptur ohne Entfernung der Gebärmutter beschreibt. Die Wahl zwischen beiden Ziffern richtet sich ausschließlich danach, ob die Gebärmutter im Rahmen der Operation erhalten bleibt oder entfernt wird.

Gebühren und Steigerungssatz

2770 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach161,46 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach371,35 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach565,10 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1036

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1036?

Die GOÄ-Ziffer 1036 steht für „Operation der Uterusruptur mit Uterusexstirpation“ und gehört zu Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1036?

Die GOÄ-Ziffer 1036 ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1036 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 371,35 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1036?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1036 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.