GOÄ-Lexikon › Kapitel H: Geburtshilfe und Gynäkologie
Entfernung der Nachgeburt oder von Resten durch inneren Eingriff mit oder ohne Kürettement 1042 Behandlung einer Blutung nach der Geburt durch innere Eingriffe 554 32,29
Die GOÄ-Ziffer 1041 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entfernung der Nachgeburt oder von Resten durch inneren Eingriff mit oder ohne Kürettement 1042 Behandlung einer Blutung nach der Geburt durch innere Eingriffe 554 32,29“ (Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 824 Punkten bewertet; das entspricht 48,03 € beim einfachen und 110,47 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 1041 verguetet die manuelle oder instrumentelle Entfernung der Plazenta (Nachgeburt) oder von Plazentaresten aus der Gebaermutter durch einen inneren, das heisst intrauterinen Eingriff. Sie kommt zur Anwendung, wenn sich die Nachgeburt nach der Geburt nicht spontan oder durch aeusseren Handgriff loest (Plazentaretention) und der Arzt mit der Hand oder einem Instrument in die Gebaermutterhoehle eingeht, um Plazenta oder Reste zu entfernen. Eingeschlossen ist optional ein anschliessendes Kuerettement der Gebaermutterhoehle zur vollstaendigen Entfernung von Gewebersten, sodass die Ziffer sowohl fuer die reine manuelle Loesung als auch fuer die Kombination mit Kuerettage einmal angesetzt wird. Typischer Anwendungsfall ist die postpartale Plazentaretention nach vaginaler Entbindung, bei der eine sofortige operative Versorgung zur Vermeidung von Blutungen und Infektionen erforderlich ist.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 48,03 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 110,47 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 168,10 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 1041 steht für „Entfernung der Nachgeburt oder von Resten durch inneren Eingriff mit oder ohne Kürettement 1042 Behandlung einer Blutung nach der Geburt durch innere Eingriffe 554 32,29“ und gehört zu Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 1041 ist mit 824 Punkten bewertet; das entspricht 48,03 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 110,47 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1041 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.