GOÄ-LexikonKapitel H: Geburtshilfe und Gynäkologie

GOÄ-Ziffer 1030: Entbindung bei vorliegendem Mutterkuchen, zusätzlich

Entbindung bei vorliegendem Mutterkuchen, zusätzlich

Die GOÄ-Ziffer 1030 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entbindung bei vorliegendem Mutterkuchen, zusätzlich“ (Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 370 Punkten bewertet; das entspricht 21,57 € beim einfachen und 49,60 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1030 vergütet die Entbindung bei vorliegendem Mutterkuchen, zusätzlich zu einer der Entbindungsleistungen nach den Ziffern 1025 bis 1030. Sie kommt zur Anwendung, wenn die Plazenta dem Geburtsweg vorgelagert ist (Placenta praevia) und die Entbindung unter dieser erschwerten Bedingung zusätzlichen Aufwand erfordert, der neben der eigentlichen Entbindungsmethode gesondert abgebildet wird. Nach der amtlichen Bestimmung kann neben den Leistungen nach den Nummern 1025 bis 1030 jeweils zusätzlich eine Leistung nach Nummer 1021 für den geburtshilflichen Beistand berechnet werden, sodass diese Ziffern kombinierbar sind. Abzugrenzen ist Ziffer 1030 von den übrigen Entbindungsziffern dadurch, dass sie speziell den durch den vorliegenden Mutterkuchen bedingten Zusatzaufwand erfasst, nicht die Entbindungsmethode selbst.

Gebühren und Steigerungssatz

370 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach21,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach49,60 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach75,48 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Neben den Leistungen nach den Nummern 1025 bis 1030 kann jeweils eine Leistung nach der Nummer 1021 oder 1022 zusätzlich berechnet werden

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1030

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1030?

Die GOÄ-Ziffer 1030 steht für „Entbindung bei vorliegendem Mutterkuchen, zusätzlich“ und gehört zu Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1030?

Die GOÄ-Ziffer 1030 ist mit 370 Punkten bewertet; das entspricht 21,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1030 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 49,60 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1030?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 1030 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.