GOÄ-LexikonKapitel H: Geburtshilfe und Gynäkologie

GOÄ-Ziffer 1028: Äußere Wendung

Äußere Wendung

Die GOÄ-Ziffer 1028 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Äußere Wendung“ (Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 370 Punkten bewertet; das entspricht 21,57 € beim einfachen und 49,60 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1028 vergütet die äußere Wendung, also die manuelle Drehung des Kindes im Mutterleib von außen über die Bauchdecke, ohne dass in den Geburtskanal eingegangen wird. Sie kommt zur Anwendung, wenn das Kind vor der Geburt in einer ungünstigen Lage liegt, etwa in Beckenendlage oder Querlage, und durch äußeren manuellen Druck in eine für die Geburt günstigere Lage gebracht werden soll. Abzugrenzen ist sie von der inneren oder kombinierten Wendung nach Ziffer 1029, bei der die Wendung über den Geburtskanal, also von innen oder in Kombination mit äußerem Vorgehen, erfolgt und die zusätzlich auch mit einer Extraktion des Kindes verbunden sein kann. Die äußere Wendung selbst beinhaltet keine anschließende Entbindungsmaßnahme.

Gebühren und Steigerungssatz

370 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach21,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach49,60 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach75,48 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1028

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1028?

Die GOÄ-Ziffer 1028 steht für „Äußere Wendung“ und gehört zu Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1028?

Die GOÄ-Ziffer 1028 ist mit 370 Punkten bewertet; das entspricht 21,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1028 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 49,60 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1028?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1028 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.