GOÄ-Lexikon › Kapitel H: Geburtshilfe und Gynäkologie
Beistand bei einer Geburt, auch Risikogeburt, regelwidriger Kindslage, Mehrlingsgeburt, ausschließlich Kunsthilfe, sofern der Arzt die Geburt auf natürlichem Wege bis zur Beendigung geleitet hat
Die GOÄ-Ziffer 1022 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Beistand bei einer Geburt, auch Risikogeburt, regelwidriger Kindslage, Mehrlingsgeburt, ausschließlich Kunsthilfe, sofern der Arzt die Geburt auf natürlichem Wege bis zur Beendigung geleitet hat“ (Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 1300 Punkten bewertet; das entspricht 75,77 € beim einfachen und 174,28 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 1022 vergütet den Beistand bei einer Geburt, auch bei Risikogeburt, regelwidriger Kindslage oder Mehrlingsgeburt, ausschließlich der Kunsthilfe, sofern der Arzt die Geburt begleitet. Sie kommt zur Anwendung bei geburtshilflich anspruchsvolleren Konstellationen, die einen erhöhten ärztlichen Betreuungsaufwand erfordern, etwa wenn das Kind nicht in regelrechter Lage liegt oder mehrere Kinder gleichzeitig geboren werden. Wie bei Ziffer 1021 wird auch hier ausdrücklich zwischen dem Beistand während der Geburt und der eigentlichen operativen Kunsthilfe unterschieden, die gesondert nach den entsprechenden Entbindungsziffern (etwa 1025 bis 1032) abzurechnen ist. Die Abgrenzung zu Ziffer 1021 liegt im Vorliegen einer besonderen Risikokonstellation wie Risikogeburt, regelwidriger Lage oder Mehrlingsgeburt.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 75,77 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 174,28 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 265,21 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 1022 steht für „Beistand bei einer Geburt, auch Risikogeburt, regelwidriger Kindslage, Mehrlingsgeburt, ausschließlich Kunsthilfe, sofern der Arzt die Geburt auf natürlichem Wege bis zur Beendigung geleitet hat“ und gehört zu Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 1022 ist mit 1300 Punkten bewertet; das entspricht 75,77 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 174,28 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1022 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.