GOÄ-LexikonKapitel H: Geburtshilfe und Gynäkologie

GOÄ-Ziffer 1013: Blutentnahme beim Fetus – einschließlich pH-Messung(en) im…

Blutentnahme beim Fetus – einschließlich pH-Messung(en) im Blut

Die GOÄ-Ziffer 1013 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Blutentnahme beim Fetus – einschließlich pH-Messung(en) im Blut“ (Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 178 Punkten bewertet; das entspricht 10,38 € beim einfachen und 23,86 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1013 vergütet die Blutentnahme beim Fetus einschließlich einer oder mehrerer pH-Messungen im entnommenen Blut. Sie kommt zur Anwendung, wenn zur Beurteilung des kindlichen Säure-Basen-Haushalts unter der Geburt fetales Blut entnommen und direkt im Anschluss der pH-Wert bestimmt wird, etwa zur Abklärung einer möglichen Unterversorgung des Kindes. Im Unterschied zu Ziffer 1012, die nur die reine Blutentnahme ohne pH-Messung erfasst, schließt Ziffer 1013 die Messung ausdrücklich mit ein und kann bei mehrfacher Messung entsprechend angesetzt werden. Von Ziffer 1014 unterscheidet sie sich dadurch, dass dort die Blutentnahme zusätzlich über den Zugangsweg der Amnioskopie erfolgt, während Ziffer 1013 den Standardzugang ohne amnioskopisches Verfahren beschreibt.

Gebühren und Steigerungssatz

178 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach10,38 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach23,86 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach36,31 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1013

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1013?

Die GOÄ-Ziffer 1013 steht für „Blutentnahme beim Fetus – einschließlich pH-Messung(en) im Blut“ und gehört zu Kapitel H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1013?

Die GOÄ-Ziffer 1013 ist mit 178 Punkten bewertet; das entspricht 10,38 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1013 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 23,86 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1013?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1013 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.