GOÄ-LexikonKapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

GOÄ-Ziffer 766: Ligaturbehandlung von Hämorrhoiden einschließlich…

Ligaturbehandlung von Hämorrhoiden einschließlich Proktoskopie, je Sitzung

Die GOÄ-Ziffer 766 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ligaturbehandlung von Hämorrhoiden einschließlich Proktoskopie, je Sitzung“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 225 Punkten bewertet; das entspricht 13,11 € beim einfachen und 30,16 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 766 vergütet die Ligaturbehandlung von Hämorrhoiden einschließlich der zugehörigen Proktoskopie, abgerechnet je Sitzung. In der Praxis wird dabei ein Gummiring über den Hämorrhoidalknoten gelegt, der dessen Blutzufuhr unterbindet, sodass das Gewebe im Verlauf abstirbt und sich löst. Angewendet wird das Verfahren bei Hämorrhoiden, die für eine solche Ligatur geeignet sind, häufig bei innerem Hämorrhoidalleiden mittleren Grades. Die Leistung schließt die zur Diagnostik und Durchführung notwendige Spiegelung des Enddarms mit dem Proktoskop ein, sodass diese nicht gesondert abgerechnet wird. Von der Verödung nach Ziffer 764 unterscheidet sich die Ligaturbehandlung durch die mechanische Abschnürung des Knotens anstelle einer chemischen Sklerosierung.

Gebühren und Steigerungssatz

225 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach13,11 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach30,16 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach45,90 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 766

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 766?

Die GOÄ-Ziffer 766 steht für „Ligaturbehandlung von Hämorrhoiden einschließlich Proktoskopie, je Sitzung“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 766?

Die GOÄ-Ziffer 766 ist mit 225 Punkten bewertet; das entspricht 13,11 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 766 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 30,16 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 766?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 766 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.