GOÄ-LexikonKapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

GOÄ-Ziffer 679: Mediastinoskopie – gegebenenfalls einschließlich…

Mediastinoskopie – gegebenenfalls einschließlich Skalenoskopie und/oder Probeexzision und/oder Probepunktion

Die GOÄ-Ziffer 679 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Mediastinoskopie – gegebenenfalls einschließlich Skalenoskopie und/oder Probeexzision und/oder Probepunktion“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 1100 Punkten bewertet; das entspricht 64,12 € beim einfachen und 147,47 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 679 vergütet die Mediastinoskopie, gegebenenfalls einschließlich einer Skalenoskopie und/oder einer Probeexzision und/oder Probepunktion. Die Untersuchung dient der endoskopischen Beurteilung des Mediastinums über einen operativen Zugang und wird vor allem zur Gewebegewinnung aus mediastinalen Lymphknoten eingesetzt, etwa im Rahmen des Stagings bei Bronchial- oder anderen Malignomen, bei denen ein mediastinaler Lymphknotenbefall geklärt werden muss. Die optional eingeschlossene Skalenoskopie erweitert die Untersuchung auf die Skalenusregion, während Probeexzision und Probepunktion der Gewebe- beziehungsweise Materialgewinnung zur histologischen oder zytologischen Diagnostik dienen. Die Leistung stellt damit ein invasives Verfahren zur Abklärung mediastinaler Prozesse dar, das über eine reine bildgebende Diagnostik hinausgeht.

Gebühren und Steigerungssatz

1100 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach64,12 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach147,47 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach224,41 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 679

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 679?

Die GOÄ-Ziffer 679 steht für „Mediastinoskopie – gegebenenfalls einschließlich Skalenoskopie und/oder Probeexzision und/oder Probepunktion“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 679?

Die GOÄ-Ziffer 679 ist mit 1100 Punkten bewertet; das entspricht 64,12 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 679 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 147,47 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 679?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 679 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.