GOÄ-LexikonKapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

GOÄ-Ziffer 677: Bronchoskopie oder Thorakoskopie

Bronchoskopie oder Thorakoskopie

Die GOÄ-Ziffer 677 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Bronchoskopie oder Thorakoskopie“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 600 Punkten bewertet; das entspricht 34,97 € beim einfachen und 80,44 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 677 umfasst die Bronchoskopie oder die Thorakoskopie als rein diagnostische endoskopische Untersuchung der Atemwege beziehungsweise des Pleuraraums. Sie wird angewendet zur direkten Inspektion der Bronchialschleimhaut bei Verdacht auf Tumoren, Entzündungen, Fremdkörper oder unklare Hustenursachen beziehungsweise zur Beurteilung der Pleurahöhle bei Ergüssen oder Pleuraveränderungen unklarer Genese. Die Leistung beschränkt sich auf die reine Spiegelung ohne zusätzlichen operativen Eingriff wie Biopsie oder Fremdkörperentfernung. Von Nummer 678 grenzt sie sich dadurch ab, dass dort ein zusätzlicher operativer Eingriff im Rahmen derselben Bronchoskopie erfolgt, während Nummer 677 die alleinige diagnostische Spiegelung ohne weitere invasive Maßnahme abbildet.

Gebühren und Steigerungssatz

600 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach34,97 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach80,44 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach122,40 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 677

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 677?

Die GOÄ-Ziffer 677 steht für „Bronchoskopie oder Thorakoskopie“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 677?

Die GOÄ-Ziffer 677 ist mit 600 Punkten bewertet; das entspricht 34,97 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 677 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 80,44 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 677?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 677 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.