GOÄ-LexikonKapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

GOÄ-Ziffer 678: Bronchoskopie mit zusätzlichem operativem Eingriff (z. B.…

Bronchoskopie mit zusätzlichem operativem Eingriff (z. B. Probeexzision, Katheterbiopsie, periphere Lungenbiopsie, Segmentsondierungen) – gegebenenfalls einschließlich Lavage

Die GOÄ-Ziffer 678 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Bronchoskopie mit zusätzlichem operativem Eingriff (z. B. Probeexzision, Katheterbiopsie, periphere Lungenbiopsie, Segmentsondierungen) – gegebenenfalls einschließlich Lavage“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 900 Punkten bewertet; das entspricht 52,46 € beim einfachen und 120,65 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Bronchoskopie mit zusätzlichem operativem Eingriff nach Nummer 678 erfasst die endoskopische Untersuchung der Atemwege, bei der über die reine Inspektion hinaus ein zusätzlicher Eingriff vorgenommen wird, etwa eine Probeexzision, eine Katheterbiopsie, eine periphere Lungenbiopsie oder Segmentsondierungen. Angewendet wird sie, wenn im Rahmen der Bronchoskopie Gewebe zur histologischen Untersuchung gewonnen oder gezielt einzelne Lungensegmente sondiert werden müssen, etwa bei Verdacht auf einen Lungentumor oder bei unklaren peripheren Lungenveränderungen. Im Unterschied zur einfachen Bronchoskopie nach Nummer 677 beinhaltet diese Ziffer den zusätzlichen operativen Charakter der Maßnahme und wird anstelle von Nummer 677 berechnet, wenn ein solcher Zusatzeingriff tatsächlich durchgeführt wurde.

Gebühren und Steigerungssatz

900 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach52,46 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach120,65 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach183,60 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 678

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 678?

Die GOÄ-Ziffer 678 steht für „Bronchoskopie mit zusätzlichem operativem Eingriff (z. B. Probeexzision, Katheterbiopsie, periphere Lungenbiopsie, Segmentsondierungen) – gegebenenfalls einschließlich Lavage“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 678?

Die GOÄ-Ziffer 678 ist mit 900 Punkten bewertet; das entspricht 52,46 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 678 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 120,65 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 678?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 678 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.