GOÄ-LexikonKapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

GOÄ-Ziffer 661: Impulsanalyse und EKG zur Überwachung eines implantierten…

Impulsanalyse und EKG zur Überwachung eines implantierten Schrittmachers – gegebenenfalls mit Magnettest

Die GOÄ-Ziffer 661 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Impulsanalyse und EKG zur Überwachung eines implantierten Schrittmachers – gegebenenfalls mit Magnettest“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 530 Punkten bewertet; das entspricht 30,89 € beim einfachen und 71,05 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 661 vergütet die Impulsanalyse und EKG-Ableitung zur Kontrolle eines bereits implantierten Herzschrittmachers, gegebenenfalls einschließlich eines Magnettests. Sie kommt bei den routinemäßigen oder anlassbezogenen Funktionskontrollen von Schrittmacherpatienten zur Anwendung, bei denen die abgegebenen Stimulationsimpulse und deren korrekte Wahrnehmung durch das EKG überprüft werden, um Fehlfunktionen, Sensing- oder Stimulationsprobleme sowie eine nachlassende Batteriekapazität rechtzeitig zu erkennen. Der optional durchgeführte Magnettest löst dabei einen definierten asynchronen Stimulationsmodus aus, über den unter anderem der Batteriezustand beurteilt werden kann. Die Leistung ist damit die klassische EKG-gestützte Schrittmacherkontrolle in der kardiologischen oder hausärztlichen Nachsorge und unterscheidet sich von einer reinen Ruhe-EKG-Ableitung durch die gezielte Auswertung der Schrittmacherimpulse.

Gebühren und Steigerungssatz

530 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach30,89 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach71,05 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach108,12 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 661

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 661?

Die GOÄ-Ziffer 661 steht für „Impulsanalyse und EKG zur Überwachung eines implantierten Schrittmachers – gegebenenfalls mit Magnettest“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 661?

Die GOÄ-Ziffer 661 ist mit 530 Punkten bewertet; das entspricht 30,89 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 661 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 71,05 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 661?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 661 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.