GOÄ-Lexikon › Kapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Rheographische Untersuchung der Extremitäten Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten
Die GOÄ-Ziffer 620 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Rheographische Untersuchung der Extremitäten Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 152 Punkten bewertet; das entspricht 8,86 € beim einfachen und 20,38 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Nummer 620 vergütet die rheographische Untersuchung der Extremitäten. Die Rheographie ist ein Verfahren zur Beurteilung der Durchblutung, bei dem über Widerstandsänderungen des Gewebes Rückschlüsse auf Blutvolumen- und Durchblutungsveränderungen an Armen oder Beinen gezogen werden, etwa zur Diagnostik peripherer arterieller oder venöser Durchblutungsstörungen. Die Legende stellt klar, dass mit der Gebühr die Kosten abgegolten sind, sodass für das Untersuchungsverfahren erforderliche Materialkosten nicht gesondert neben der Ziffer berechnet werden können. Die Leistung wird unabhängig von der Anzahl der untersuchten Extremitäten je Untersuchung angesetzt, sofern die Legende keine gegenteilige Angabe enthält. Weitere Bestimmungen zu Indikation oder Ausschlüssen sind nicht angegeben.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 8,86 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 20,38 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 31,01 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 620 steht für „Rheographische Untersuchung der Extremitäten Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 620 ist mit 152 Punkten bewertet; das entspricht 8,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 20,38 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 620 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.