GOÄ-LexikonKapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

GOÄ-Ziffer 614: Transkutane Messung(en) des Sauerstoffpartialdrucks

Transkutane Messung(en) des Sauerstoffpartialdrucks

Die GOÄ-Ziffer 614 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Transkutane Messung(en) des Sauerstoffpartialdrucks“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 150 Punkten bewertet; das entspricht 8,74 € beim einfachen und 20,11 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 614 vergütet die transkutane Messung beziehungsweise Messungen des Sauerstoffpartialdrucks. Dabei wird der Sauerstoffpartialdruck nichtinvasiv über die Haut mittels spezieller Sensoren erfasst, ein Verfahren, das insbesondere zur Überwachung der Sauerstoffversorgung eingesetzt wird, etwa zur kontinuierlichen oder punktuellen Kontrolle der Gasversorgung von Gewebe oder Blut. Im Unterschied zur oxymetrischen Untersuchung nach Nummer 602, die die prozentuale Sauerstoffsättigung bestimmt, misst die transkutane Methode nach Nummer 614 unmittelbar den Partialdruck des Sauerstoffs über die Hautoberfläche. Die Pluralform Messung(en) zeigt, dass auch mehrfache Messungen im Rahmen derselben Untersuchung von der Ziffer erfasst sind. Weitere Angaben zu Ausschlüssen enthält die vorliegende Legende nicht.

Gebühren und Steigerungssatz

150 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach8,74 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach20,11 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach30,60 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • 615 Untersuchung der CO-Diffusionskapazität mittels Ein-Atemzugmethode (singlebreath) 227 13,23 616 Untersuchung der CO-Diffusionskapazität als fortlaufende Bestimmung (steady state) in Ruhe oder unter Belastung 303 17,66 Neben der Leistung nach Nummer 616 ist die Leistung nach Nummer 615 nicht berechnungsfähig

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 614

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 614?

Die GOÄ-Ziffer 614 steht für „Transkutane Messung(en) des Sauerstoffpartialdrucks“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 614?

Die GOÄ-Ziffer 614 ist mit 150 Punkten bewertet; das entspricht 8,74 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 614 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 20,11 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 614?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 614 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.