GOÄ-LexikonKapitel P: Sektionsleistungen

GOÄ-Ziffer 6002: Vollständige innere Leichenschau einer exhumierten Leiche am…

Vollständige innere Leichenschau einer exhumierten Leiche am Ort der Exhumierung – einschließlich Leichenschaubericht und pathologisch-anatomischer Diagnose

Die GOÄ-Ziffer 6002 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Vollständige innere Leichenschau einer exhumierten Leiche am Ort der Exhumierung – einschließlich Leichenschaubericht und pathologisch-anatomischer Diagnose“ (Kapitel P. Sektionsleistungen). Sie ist mit 3200 Punkten bewertet; das entspricht 186,52 € beim einfachen und 428,99 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 6002 erfasst die vollstaendige innere Leichenschau einer exhumierten Leiche, die am Ort der Exhumierung selbst durchgefuehrt wird, einschliesslich Leichenschaubericht und pathologisch-anatomischer Diagnose. Sie unterscheidet sich von der Grundziffer 6000 dadurch, dass die Untersuchung nicht unter regulaeren Bedingungen, sondern an einer zuvor exhumierten Leiche und direkt am Exhumierungsort stattfindet, was besondere organisatorische und untersuchungstechnische Rahmenbedingungen mit sich bringt. Inhaltlich entspricht der Untersuchungsumfang der vollstaendigen inneren Leichenschau nach 6000, die besondere Situation der Exhumierung und des Untersuchungsortes rechtfertigt jedoch eine eigene Ziffer. Sie kommt somit nur bei bereits bestatteten und wieder ausgehobenen Leichen zur Anwendung.

Gebühren und Steigerungssatz

3200 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach186,52 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach428,99 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach652,82 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 6002

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 6002?

Die GOÄ-Ziffer 6002 steht für „Vollständige innere Leichenschau einer exhumierten Leiche am Ort der Exhumierung – einschließlich Leichenschaubericht und pathologisch-anatomischer Diagnose“ und gehört zu Kapitel P. Sektionsleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 6002?

Die GOÄ-Ziffer 6002 ist mit 3200 Punkten bewertet; das entspricht 186,52 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 6002 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 428,99 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 6002?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 6002 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.