GOÄ-LexikonKapitel P: Sektionsleistungen

GOÄ-Ziffer 6001: Vollständige innere Leichenschau, die zusätzliche besonders…

Vollständige innere Leichenschau, die zusätzliche besonders zeitaufwendige ode r umfangreiche ärztliche Verrichtungen erforderlich macht (z. B. ausgedehnte Untersuchung des Knochensystems oder des peripheren Gefäßsystems mit Präparierung und/oder Untersuchung von Organen bei fortschreitender Zersetzung mit bereits wesentlichen Fäulniserscheinungen) – einschließlich Leichenschaubericht und pathologisch-anatomischer Diagnose

Die GOÄ-Ziffer 6001 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Vollständige innere Leichenschau, die zusätzliche besonders zeitaufwendige ode r umfangreiche ärztliche Verrichtungen erforderlich macht (z. B. ausgedehnte Untersuchung des Knochensystems oder des peripheren Gefäßsystems mit Präparierung und/oder Untersuchung von Organen bei fortschreitender Zersetzung mit bereits wesentlichen Fäulniserscheinungen) – einschließlich Leichenschaubericht und pathologisch-anatomischer Diagnose“ (Kapitel P. Sektionsleistungen). Sie ist mit 2300 Punkten bewertet; das entspricht 134,06 € beim einfachen und 308,34 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 6001 betrifft ebenfalls die vollstaendige innere Leichenschau, jedoch fuer den Fall, dass diese zusaetzliche, besonders zeitaufwendige oder umfangreiche aerztliche Verrichtungen erforderlich macht. Sie ist damit die gesteigerte Variante der Grundziffer 6000 und wird angesetzt, wenn der konkrete Fall ueber den ueblichen Umfang einer vollstaendigen inneren Leichenschau hinausgeht, etwa weil besondere Befunde eine vertiefte oder aufwendigere Untersuchung notwendig machen. Die Abgrenzung zu 6000 liegt also nicht in einer anderen Art der Leichenschau, sondern im deutlich erhoehten zeitlichen beziehungsweise inhaltlichen Aufwand des Einzelfalls. Welche konkreten Verrichtungen den Mehraufwand ausloesen koennen, ist im vorliegenden Legendentext nur beispielhaft angedeutet, ohne dass Details daraus feststehen.

Gebühren und Steigerungssatz

2300 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach134,06 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach308,34 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach469,21 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 6001

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 6001?

Die GOÄ-Ziffer 6001 steht für „Vollständige innere Leichenschau, die zusätzliche besonders zeitaufwendige ode r umfangreiche ärztliche Verrichtungen erforderlich macht (z. B. ausgedehnte Untersuchung des Knochensystems oder des peripheren Gefäßsystems mit Präparierung und/oder Untersuchung von Organen bei fortschreitender Zersetzung mit bereits wesentlichen Fäulniserscheinungen) – einschließlich Leichenschaubericht und pathologisch-anatomischer Diagnose“ und gehört zu Kapitel P. Sektionsleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 6001?

Die GOÄ-Ziffer 6001 ist mit 2300 Punkten bewertet; das entspricht 134,06 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 6001 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 308,34 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 6001?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 6001 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.