GOÄ-LexikonKapitel O: Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie

GOÄ-Ziffer 5813: Hochvoltstrahlenbehandlung von gutartigen Hypophysentumoren…

Hochvoltstrahlenbehandlung von gutartigen Hypophysentumoren oder der endokrinen Orbitopathie, je Fraktion 3. Hochvoltstrahlenbehandlung bösartiger Erkrankungen(mindestens 1 MeV)

Die GOÄ-Ziffer 5813 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Hochvoltstrahlenbehandlung von gutartigen Hypophysentumoren oder der endokrinen Orbitopathie, je Fraktion 3. Hochvoltstrahlenbehandlung bösartiger Erkrankungen(mindestens 1 MeV)“ (Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie, Abschnitt IV. Strahlentherapie). Sie ist mit 900 Punkten bewertet; das entspricht 52,46 € beim einfachen und 94,43 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 5813 vergueter die Hochvoltstrahlenbehandlung von gutartigen Hypophysentumoren oder der endokrinen Orbitopathie, ebenfalls je Fraktion. Sie ist damit eine indikationsspezifische Ziffer fuer zwei eng umrissene, gutartige Krankheitsbilder im Kopf- beziehungsweise Augenbereich, bei denen eine Hochvoltbestrahlung therapeutisch eingesetzt wird. Von der allgemeineren Nummer 5812, die gutartige Erkrankungen im Orthovolt- oder Hochvoltbereich insgesamt abdeckt, unterscheidet sich 5813 durch die ausdrueckliche Beschraenkung auf diese beiden speziellen Indikationen. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls je einzelner Bestrahlungssitzung. Fuer die Hochvoltbehandlung boesartiger Erkrankungen ist dagegen eine eigene, hier nicht genannte Ziffer einschlaegig, sodass die Artdiagnose (gutartig versus boesartig) fuer die richtige Zuordnung massgeblich ist.

Gebühren und Steigerungssatz

900 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach52,46 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,8-fach94,43 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung2,5-fach131,15 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 3 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5813

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5813?

Die GOÄ-Ziffer 5813 steht für „Hochvoltstrahlenbehandlung von gutartigen Hypophysentumoren oder der endokrinen Orbitopathie, je Fraktion 3. Hochvoltstrahlenbehandlung bösartiger Erkrankungen(mindestens 1 MeV)“ und gehört zu Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5813?

Die GOÄ-Ziffer 5813 ist mit 900 Punkten bewertet; das entspricht 52,46 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5813 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 94,43 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5813?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5813 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.