GOÄ-LexikonKapitel O: Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie

GOÄ-Ziffer 5835: Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5834 bei Bestrahlung mit…

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5834 bei Bestrahlung mit Großfeld oder von mehr als zwei Strahleneintrittsfeldern, je Fraktion

Die GOÄ-Ziffer 5835 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5834 bei Bestrahlung mit Großfeld oder von mehr als zwei Strahleneintrittsfeldern, je Fraktion“ (Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie, Abschnitt IV. Strahlentherapie). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 12,59 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Der Zuschlag nach Nummer 5835 wird zur Grundleistung 5834 berechnet, wenn die Telekobaltbestrahlung mit einem Grossfeld oder mit mehr als zwei Strahleneintrittsfeldern erfolgt, und ebenfalls je Fraktion abgerechnet. Er bildet damit den erhoehten technischen und planerischen Aufwand ab, der entsteht, wenn die einfache Konstellation von bis zu zwei Feldern gemaess 5834 ueberschritten wird, etwa weil das Zielvolumen groesser ist oder aus mehreren Richtungen bestrahlt werden muss. Die Ziffer ist stets akzessorisch zu 5834 zu verstehen: Ohne die Grundleistung der Telekobaltbestrahlung kann der Zuschlag nicht eigenstaendig angesetzt werden. Massgeblich fuer die Abgrenzung zur einfachen Feldkonstellation ist allein die tatsaechliche Zahl beziehungsweise Groesse der verwendeten Eintrittsfelder.

Gebühren und Steigerungssatz

120 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach6,99 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,8-fach12,59 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung2,5-fach17,49 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 3 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5835

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5835?

Die GOÄ-Ziffer 5835 steht für „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5834 bei Bestrahlung mit Großfeld oder von mehr als zwei Strahleneintrittsfeldern, je Fraktion“ und gehört zu Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5835?

Die GOÄ-Ziffer 5835 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5835 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 12,59 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5835?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5835 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.