GOÄ-LexikonKapitel O: Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie

GOÄ-Ziffer 5605: Tumorbehandlung mit radioaktiv markierten, metabolisch…

Tumorbehandlung mit radioaktiv markierten, metabolisch aktiven oder rezeptorgerichteten Substanzen oder Antikörpern

Die GOÄ-Ziffer 5605 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Tumorbehandlung mit radioaktiv markierten, metabolisch aktiven oder rezeptorgerichteten Substanzen oder Antikörpern“ (Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie, Abschnitt II. Nuklearmedizin). Sie ist mit 2250 Punkten bewertet; das entspricht 131,15 € beim einfachen und 236,06 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer beschreibt die Tumorbehandlung mit radioaktiv markierten, metabolisch aktiven oder rezeptorgerichteten Substanzen oder Antikörpern. Sie wird angewendet, wenn ein Tumorleiden mittels systemisch verabreichter, radioaktiv gekoppelter Trägersubstanzen behandelt wird, die sich aufgrund ihrer Stoffwechseleigenschaften oder ihrer Bindung an spezifische Rezeptoren beziehungsweise Antigene gezielt im Tumorgewebe anreichern und dort ihre strahlentherapeutische Wirkung entfalten. Im Gegensatz zu den auf ein bestimmtes Organsystem beschränkten Therapien wie der Radiojod- oder Radiophosphortherapie erlaubt dieses Verfahren eine gezielte Behandlung unterschiedlichster Tumorentitäten, je nachdem welche metabolische Eigenschaft oder welcher Rezeptor beziehungsweise welches Antigen als Zielstruktur genutzt wird.

Gebühren und Steigerungssatz

2250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach131,15 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,8-fach236,06 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung2,5-fach327,87 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 3 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5605

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5605?

Die GOÄ-Ziffer 5605 steht für „Tumorbehandlung mit radioaktiv markierten, metabolisch aktiven oder rezeptorgerichteten Substanzen oder Antikörpern“ und gehört zu Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5605?

Die GOÄ-Ziffer 5605 ist mit 2250 Punkten bewertet; das entspricht 131,15 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5605 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 236,06 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5605?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5605 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.