GOÄ-LexikonKapitel O: Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie

GOÄ-Ziffer 5456: Szintigraphische Untersuchung von Leber und/oder Milz (z. B.…

Szintigraphische Untersuchung von Leber und/oder Milz (z. B. mit Kolloiden, gallengängigen Substanzen, Erythrozyten), in mehreren Ebenen j. Hämatologie, Angiologie

Die GOÄ-Ziffer 5456 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Szintigraphische Untersuchung von Leber und/oder Milz (z. B. mit Kolloiden, gallengängigen Substanzen, Erythrozyten), in mehreren Ebenen j. Hämatologie, Angiologie“ (Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie, Abschnitt II. Nuklearmedizin). Sie ist mit 1300 Punkten bewertet; das entspricht 75,77 € beim einfachen und 136,39 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die szintigraphische Untersuchung von Leber und/oder Milz, etwa unter Verwendung von Kolloiden, gallengängigen Substanzen oder markierten Erythrozyten, wobei die Darstellung in mehreren Ebenen erfolgt. Sie wird angewendet, wenn die Größe, Form, Lage oder Funktion von Leber und Milz beurteilt werden soll, beispielsweise zur Abklärung fokaler Leberläsionen, einer Milzfunktionsstörung oder zur Darstellung des retikuloendothelialen Systems. Die Verwendung unterschiedlicher Tracer-Substanzen richtet sich nach der jeweiligen klinischen Fragestellung, etwa Kolloide zur Parenchymdarstellung oder markierte Erythrozyten zur Blutpool-Abgrenzung von Hämangiomen. Die mehrebige Darstellung dient der besseren räumlichen Zuordnung von Befunden innerhalb der untersuchten Organe.

Gebühren und Steigerungssatz

1300 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach75,77 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,8-fach136,39 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung2,5-fach189,43 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 3 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5456

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5456?

Die GOÄ-Ziffer 5456 steht für „Szintigraphische Untersuchung von Leber und/oder Milz (z. B. mit Kolloiden, gallengängigen Substanzen, Erythrozyten), in mehreren Ebenen j. Hämatologie, Angiologie“ und gehört zu Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5456?

Die GOÄ-Ziffer 5456 ist mit 1300 Punkten bewertet; das entspricht 75,77 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5456 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 136,39 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5456?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5456 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.