GOÄ-Lexikon › Kapitel O: Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Szintigraphische Untersuchung von Leber und/oder Milz (z. B. mit Kolloiden, gallengängigen Substanzen, Erythrozyten), in mehreren Ebenen j. Hämatologie, Angiologie
Die GOÄ-Ziffer 5456 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Szintigraphische Untersuchung von Leber und/oder Milz (z. B. mit Kolloiden, gallengängigen Substanzen, Erythrozyten), in mehreren Ebenen j. Hämatologie, Angiologie“ (Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie, Abschnitt II. Nuklearmedizin). Sie ist mit 1300 Punkten bewertet; das entspricht 75,77 € beim einfachen und 136,39 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Diese Ziffer erfasst die szintigraphische Untersuchung von Leber und/oder Milz, etwa unter Verwendung von Kolloiden, gallengängigen Substanzen oder markierten Erythrozyten, wobei die Darstellung in mehreren Ebenen erfolgt. Sie wird angewendet, wenn die Größe, Form, Lage oder Funktion von Leber und Milz beurteilt werden soll, beispielsweise zur Abklärung fokaler Leberläsionen, einer Milzfunktionsstörung oder zur Darstellung des retikuloendothelialen Systems. Die Verwendung unterschiedlicher Tracer-Substanzen richtet sich nach der jeweiligen klinischen Fragestellung, etwa Kolloide zur Parenchymdarstellung oder markierte Erythrozyten zur Blutpool-Abgrenzung von Hämangiomen. Die mehrebige Darstellung dient der besseren räumlichen Zuordnung von Befunden innerhalb der untersuchten Organe.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 75,77 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,8-fach | 136,39 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 2,5-fach | 189,43 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 3 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 5456 steht für „Szintigraphische Untersuchung von Leber und/oder Milz (z. B. mit Kolloiden, gallengängigen Substanzen, Erythrozyten), in mehreren Ebenen j. Hämatologie, Angiologie“ und gehört zu Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 5456 ist mit 1300 Punkten bewertet; das entspricht 75,77 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 136,39 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5456 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.